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Wie, erfahren Sie hier oder in unserem Programm-Flyer:
Ein neuer Fonds sucht aktuell nach Innovationen für eine Welt ohne Hunger. Mit diesem werden in einem breiten Themenspektrum innovative Projekte weltweit gefördert.
Erfahren Sie in dieser Extra-Rubrik mehr über die Fördermöglichkeiten und Erfolgsgeschichten.

Als Teil der Sonderinitiative „EINEWELT ohne Hunger“ identifiziert und fördert Deutschland mit einem neuen Förderkonzept Innovationen in der Agrar- und Ernährungswirtschaft. COVID-19-Soforthilfemaßnahmen ergänzen dieses und tragen zur Stärkung der globalen Ernährungssicherung bei.
Ziel ist es, Innovationen innerhalb von sechs thematischen Schwerpunkten (Digitalisierung, erneuerbare Energie, Forschung und Beratung, Mechanisierung, Zusammenarbeit mit der Wirtschaft und Agrarpolitik) durch Partnerschaften weiterzuentwickeln und in ausgewählten Ländern in die Anwendung zu bringen. Kleinbäuerliche Betriebe, deren Verbände sowie Verarbeitungs- und Produktionsunternehmen im Agrar- und Ernährungssektor sollen dadurch die Innovationen nutzen und verbreiten können. Eine wichtige Zielgruppe sind Frauen und junge Menschen. Sie spielen dabei nicht nur als Nutzer*innen von Innovationen eine wichtige Rolle, sondern insbesondere auch als Entwickler*innen.
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Die Innovationsförderung wird im Auftrag des Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) von zwei global agierenden Vorhaben der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH durchgeführt:
Fonds für Agrarpolitische Beratung und Innovation (FABI)
Fonds zur Förderung von Innovationen in der Agrar und Ernährungswirtschaft (i4Ag).
Erfahren Sie mehr über die Vorhaben in den Factsheets.
Erfahren Sie mehr über unsere Projekte. Hier finden Sie eine Übersicht unserer Factsheets.
Für eine Förderung müssen die eingereichten Innovationen bestimmte Kriterien erfüllen. Die wichtigsten sind in den Teilnahmebedingungen aufgeführt. Im Austausch mit dem Antragssteller wird das Innovationsprojekt in einem Auswahlverfahren auf die Förderfähigkeit geprüft. Mehr Informationen zum Verlauf der Bewerbung finden Sie im Programmflyer.
Innovationen können für eine Förderung entweder...
*Bitte beachten Sie, dass es bei Projektpartnerschaften mit der Privatwirtschaft zu Eigenbeiträgen kommen kann.
Noch Fragen zum Prozess oder zum Förderumfang?
Laden Sie sich hier den Flyer zum Programm herunter oder informieren Sie sich über die FAQ.
ZUM BEWERBUNGSFLYER
Nein, es gibt keine Frist. Projektvorschläge werden fortlaufend entgegengenommen und geprüft.
Es können nur länderübergreifende Projekte gefördert werden. Projekte müssen also in mindestens zwei Ländern aus den Kategorien Bilaterale Partner, Reformpartner, Globale Partner oder Nexus- und Friedenspartner der BMZ 2030 Länderliste implementiert werden. Der Standort der*des Antragsstellenden selbst hingegen unterliegt keiner ortsbedingten Einschränkung.
Alle Projekte müssen einen klaren Bezug zur Agrar- und Ernährungswirtschaft aufweisen und einen Bezug zu einem der sechs Themenschwerpunkte haben.
Für das Einreichen von ersten Projektvorschlägen gibt es keine formalen Anforderungen. Bitte legen Sie in Ihrer Präsentation den Fokus auf die Innovation und halten Sie sich kurz, präzise und strukturiert.
Für das Einreichen von ersten Projektvorschlägen gibt es kein Antragsformular. Sollte ihre Innovation auf Interesse stoßen, werden Sie von uns weitere Unterlagen erhalten, die im Bewerbungsprozess erforderlich sind.
Unsere Förderung wird je nach Innovationsantrag individuell geprüft.
i4Ag kann keine Finanzierung in Unternehmen tätigen, nicht das Kerngeschäft eines Unternehmens fördern, Kredite vergeben oder in einem Projekt ausschließlich Sachgüter beschaffen.
Start-ups können durch die Teilnahme an i4Ag* (mit-) finanzierten Wettbewerben gefördert werden, die sich explizit an Entrepreneure richten und unterschiedliche Schwerpunkte haben können. Wettbewerbe für Start-ups werden auf dieser Seite bekannt gegeben.
Darüber hinaus können Start-ups als Teil eines Konsortiums und damit als Bestandteil eines größeren Projekts Vorschläge einreichen.
* Fonds zur Förderung von Innovationen in der Agrar- und Ernährungswirtschaft (i4Ag)
Die Karte zeigt die Partnerländer des Förderkonzepts für Innovationen in der Agrar- und Ernährungswirtschaft, in denen bis Ende 2021 Innovationen gefördert werden konnten. Die Darstellung wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
Diese kartografische Darstellung dient nur dem informativen Zweck und beinhaltet keine völkerrechtliche Anerkennung von Grenzen und Gebieten. Die GIZ übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit oder Vollständigkeit des bereitgestellten Kartenmaterials. Jegliche Haftung für Schäden, die direkt oder indirekt aus der Benutzung entstehen, wird ausgeschlossen.